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From the magazine SJZ-RSJ 6/2022 | S. 265-265 The following page is 265

Gesundheitswesen: Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflege­versicherung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden, dass die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Massnahmen sind Teil des Kostendämpfungsprogramms des Bundesrats, welches zum Ziel hat, den Kostenanstieg in der OKP und den Prämienanstieg zu bremsen. Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde im Sommer 2021 durch das Parlament beschlossen.

Zu den Massnahmen gehört u.a. eine bessere Rechnungskontrolle durch die Patientinnen und Patienten. Künftig sind alle Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zu übermitteln, die an den Versicherer geht. Weiter sollen die Tarifpartner eine nationale Tariforganisation für den ambulant-ärztlichen Bereich schaffen, um die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren. Dadurch soll verhindert werden, dass veraltete Tarife wegen Blockaden bei den Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern nicht angepasst werden können. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Tariforganisation innerhalb von zwei Jahren einzusetzen ist.

Weitere kostendämpfende Massnahmen sind für den 1. Januar 2023 vorgesehen.