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From the magazine SJZ-RSJ 5/2022 | S. 235-243 The following page is 235

Entwicklungen im schweizerischen internationalen Privatrecht | Le point sur le droit international privé

Berichtszeitraum November 2020 bis November 2021

I. Neue Gesetze, Staatsverträge und Gesetzesentwürfe

A. Revision des internationalen Eherechts

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 26. September 2021 die Vorlage «Ehe für alle» angenommen.1 Die damit verbundene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet nicht nur Änderungen im materiellen Recht (ZGB2 und PartG3), sondern bedingt auch verschiedene Anpassungen im Bereich des internationalen Eherechts. Grundsätzlich führt die Öffnung der Ehe für alle Paare automatisch zur Anwendung der Bestimmungen des dritten Kapitels des IPRG4 auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare. Daher entfällt Art. 45 Abs. 3 IPRG, wonach «eine im Ausland gültig geschlossene Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts […] in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt [wird]».

Obwohl in der Schweiz künftig keine eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, behält das IPRG das bisherige Kapitel 3a in angepasster Form bei, da nicht alle Staaten ihr Eherecht für…

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