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From the magazine SJZ-RSJ 5/2022 | S. 218-218 The following page is 218

Genehmigung Sicherheitsvereinbarung Schweiz–EU

Der Bundesrat genehmigte an seiner Sitzung vom 24. November 2021 eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA). 2012 schlossen die Schweiz und die EVA ein rechtlich unverbindliches Kooperationsabkommen ab, welches zum Ziel hat, den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen zu regeln. Auf dieser Grundlage kann der Schweiz die Teilnahme an Kooperationsprojekten der EVA eröffnet werden. Zu den Kooperationsprojekten gehört etwa das von der EVA organisierte multinationale Helikopter-Übungsprogramm. Die vollständige Teilnahme der Schweiz setzt einen Abschluss der Sicherheitsvereinbarung voraus. Liegt eine solche Vereinbarung vor, können sich Schweizer Unternehmen u.a. auch für Aufträge mit klassifiziertem Inhalt aus dem militärischen Bereich, welche von der EVA ausgeschrieben werden, bewerben.