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From the magazine SJZ-RSJ 5/2022 | S. 217-217 The following page is 217

16. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum MRA: Technische Handelshemm­nisse Schweiz–EU

Am 1. Dezember 2021 fand die 16. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (sog. MRA) statt. Im Fokus standen hierbei die in der Schweiz niedergelassenen Anbieter von Medizinprodukten. Diese profitieren seit dem 26. Mai 2021 nicht mehr von den Erleichterungen des MRA. Die EU hat eine Aktualisierung des Abkommens zuletzt abgelehnt. Die Schweiz ersuchte deshalb den Gemischten Ausschuss des MRA um eine Sitzung, um Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des Abkommens für Medizinprodukte zu erörtern. Die Schweiz hat insbesondere Bedenken hinsichtlich der bestehenden Bestimmungen über die Anerkennung der Zertifikate von schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen oder die Kennzeichnung von Produkten gemäss der bisherigen Rechtslage. Die Schweiz machte deutlich, dass sie alle Voraussetzungen für eine vollständige Aktualisierung des Kapitels über Medizinprodukte erfülle.

Rund zwei Drittel des Handels zwischen der Schweiz und der EU-27 betraf im Jahr 2020 MRA-Industrieprodukte. Die 20 Produktebereiche, die vom MRA abgedeckt werden, stellten für die Schweiz im Jahr 2020 ein Exportvolumen in die EU von CHF 76 Mrd. dar und ein Importvolumen aus der EU von über CHF 71 Mrd.