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From the magazine SJZ-RSJ 4/2022 | S. 203-209 The following page is 203

Kryptowährungen in der Nachlassplanung und -abwicklung

Die Digitalisierung wirkt sich auch auf das Erbrecht aus. Während früher Bankvermögen, Wertschriften und Immobilien hinterlassen wurden, befinden sich heute auch Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin oder Ethereum im Nachlass. Für den Erbrechtspraktiker stellen sich dadurch verschiedene neue Praxisfragen: Wie kann der Erblasser den Zugang seiner Erben zu den Kryptowährungen sicherstellen? Haben die Erben eine passivlegitimierte Person, gegen welche sie ihren Informations- und Herabsetzungsanspruch aufgrund unentgeltlicher lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers richten können? Welcher Verkehrswert der Kryptowährungen ist für die Pflichtteilsberechnungsmasse massgebend?

La numérisation a également des répercussions sur le droit successoral. Alors qu’auparavant le de cujus laissait à ses héritiers du patrimoine détenus par les banques, des papiers-valeurs et des biens immobiliers, on trouve aujourd’hui aussi des cryptomonnaies, comme le Bitcoin ou l’Ethereum, dans la succession…

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