Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 1/2022 | S. 5-5 The following page is 5

Referenzzinssatz bei inländischen Hypothekar­forderungen bleibt bei 1,25%

Der Referenzzinssatz bei inländischen Hypothekarforderungen stützt sich auf deren vierteljährlichen Durchschnittszinssatz. Zum Stichtag 30. Juni 2021 wurde der neue Durchschnittszinssatz ermittelt. Dieser ist im Vergleich zum Vorquartal um 0,02% gesunken (von 1,25% auf 1,23%). Aufgrund der Publikation des Referenzzinssatzes in Viertelprozenten bleibt der Satz weiterhin, wie bereits seit dem 3. März 2020, bei 1,25%. Für das erste Quartal 2022 wird dasselbe Ergebnis prognostiziert. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung des Referenzzinssatzes bildet Art. 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Der Referenzzinssatz wird im Quartalstakt auf www.refe​renzzinssatz.admin.ch publiziert.