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From the magazine SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1153-1153 The following page is 1153

Übergangslösungen der Schweiz für den Zugang zu Horizon Europe

Seit der Beendung der Verhandlungen eines institutionellen Rahmenabkommens gilt die Schweiz beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon Europe) und den damit verbundenen Programmen und Initiativen als nichtassoziiertes Drittland. Durch diesen Status können Forschende in der Schweiz zwar an den meisten Verbundprojekten des EU-Rahmenprogramms Horizon Europe teilnehmen, sind aber von Einzelprojekten ausgeschlossen. Damit sind etwa noch zwei Drittel des Programms für Forschende in der Schweiz zugänglich. Das restliche Drittel betrifft die Stipendien des European Research Councils (ERC), des European Innovation Councils (EIC) sowie einzelne Marie Sklodowska-Curie Aktionen (MSCA).

Bis zu einer vollständigen Assoziierung der Schweiz hat der Bundesrat am 17. September 2021 beschlossen, Übergangsmassnahmen einzuleiten.