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From the magazine SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1107-1119 The following page is 1107

Erste Erfahrungen mit der revidierten Handelsregisterverordnung

Mit der Modernisierung des Handelsregisters (Totalrevision der 30. Titel des OR und Revision der HRegV) soll das Handelsregisterrecht an die neuen Anforderungen von Wirtschaft und Rechtsverkehr angepasst werden. Die Abschaffung der kantonalen Aufsichtsbehörde erfordert Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung. Die unglücklich nur auf Verordnungsstufe eingeführte Stellvertretungsmöglichkeit bei der Anmeldung schafft Unsicherheit bei den Unternehmen und sollte korrigiert werden. Die Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregister wurden kaum angepasst, obschon die Verfahren von den Unternehmen als kompliziert und aufwändig betrachtet werden. Die amtlichen Verfahren wurden zusammengefasst und präzisiert.

L’objectif de la modernisation du registre du commerce avec la révision totale du titre 30 du Code des obligations et la révision associée de l’Ordonnance sur le registre du commerce était d’adapter le droit du registre du commerce aux nouvelles…

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