Bundesgericht, Urteil 6B_14/2021 vom
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; Art. 32 Abs. 2 BV. Der Konfrontationsanspruch des Beschuldigten gilt auch betreffend die Aussagen von Auskunftspersonen, die während des polizeilichen Ermittlungsverfahrens…
From the magazine SJZ-RSJ 22/2021 | S. 1083-1084 The following page is 1083
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; Art. 32 Abs. 2 BV. Der Konfrontationsanspruch des Beschuldigten gilt auch betreffend die Aussagen von Auskunftspersonen, die während des polizeilichen Ermittlungsverfahrens…
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