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From the magazine SJZ-RSJ 19/2021 | S. 922-929 The following page is 922

Entwicklungen im Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht | Le point sur le droit de l’aménagement du territoire, de la construction et de l’environnement

Berichtszeitraum Mitte Juli 2020 bis Mitte Juli 2021

I. Gesetzgebung

A. In Kraft getretene Erlasse

Am 1. Januar 2021 trat die Teilrevision des EntG1 in Kraft.2 Ziel der Gesetzesneuerung war es, die Verfahrensvorschriften des EntG an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen und neben dem eigenständigen Enteignungsverfahren auch den enteignungsrechtlichen Teil von Plangenehmigungsverfahren im EntG selbst zu regeln. Gleichzeitig wurde eine verbesserte Koordination mit den einschlägigen Sachgesetzen geschaffen. Angepasst und vereinfacht wurden auch die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK). Mit der Gesetzesänderung wurden weiter die Voraussetzungen geschaffen, dass bei übermässiger Belastung einzelner Schätzungskommissionen rasch reagiert werden kann, indem es neu möglich ist, dauernd oder vorübergehend Mitglieder der ESchK vollamtlich zu beschäftigen. Entschädigungen für Kulturland im Geltungsbereich des BGBB3 werden das Dreifache des massgeblichen…

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