Bundesgericht, Urteil 8C_572/2020 vom
Art. 8 Abs. 1 BV. Aus dem Rechtsgleichheitsgebot ergibt sich kein direkter Anspruch auf rückwirkende Ausrichtung eines rechtsgleichen Lohns.
Art. 8 al. 1 Cst. Le principe de l’égalité ne confère pas…
From the magazine SJZ-RSJ 18/2021 | S. 881-882 The following page is 881
Art. 8 Abs. 1 BV. Aus dem Rechtsgleichheitsgebot ergibt sich kein direkter Anspruch auf rückwirkende Ausrichtung eines rechtsgleichen Lohns.
Art. 8 al. 1 Cst. Le principe de l’égalité ne confère pas…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.