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From the magazine SJZ-RSJ 18/2021 | S. 853-853 The following page is 853

Das Schweizer Mietrecht: Aktueller Stand und Handlungsbedarf

Beim Mietrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, welches das Schweizer Staatswesen beschäftigt, da jeder in der Schweiz lebende Mensch mit diesem einmal in Berührung kommen wird. In Art. 109 der Bundesverfassung (BV) ist aus diesem Grund der Gedanke der Missbrauchsbekämpfung und dem sozialen Schutz stark verankert. Da das Mietrecht in der Schweiz seit 1990 kaum einer Veränderung unterzogen wurde, besteht nun Handlungsbedarf.

Am 21. Juni 2021 diskutierten Bundespräsident Guy Parmelin (Leiter der Diskussion), Vertreterinnen und Vertreter von Interessensverbänden sowie Mietrecht-Fachpersonen den aktuellen Stand des Schweizer Mietrechts. Dieser sog. «Runde Tisch» diente zur ersten Evaluierung, um diejenigen Bereiche des Schweizer Mietrechts anzusprechen, welche einer Anpassung bedürfen – insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Gesellschaft, Wirtschaft und Technik. Gleichzeitig soll das bisherige Mietrecht, welches als ausgewogen qualifiziert wird, bestehen bleiben.

Die Diskussionsrunde stützte sich auf die Ergebnisse einer Studie, welche sich mit dem Status quo und dem Revisionsbedarf des nationalen Mietrechts beschäftigte. Gemäss dieser Studie besteht vordergründig ein Handlungsbedarf bei den Regelungen zur Mietzinsgestaltung.

Es gilt nun, die Ergebnisse des Runden Tischs einer Analyse zu unterziehen. Anschliessend ist der Bundesrat am Zuge.