Bundesgericht, Urteil 6B_1422/2019 vom
Art. 49 Abs. 1 StGB. Das Gericht muss bei der Strafzumessung die einzelnen Tathandlungen vor der Bildung einer allfälligen Gesamtstrafe selbstständig würdigen und für jede die konkrete Strafart…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2021 | S. 829-830 The following page is 829
Art. 49 Abs. 1 StGB. Das Gericht muss bei der Strafzumessung die einzelnen Tathandlungen vor der Bildung einer allfälligen Gesamtstrafe selbstständig würdigen und für jede die konkrete Strafart…
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