Bundesgericht, Urteil 6B_328/2020 vom
Art. 87 Abs. 3 und 4, Art. 355 Abs. 2 StPO. Die Vorladung zur Einvernahme hat ordnungsgemäss zu erfolgen. Es genügt nicht, dass die Staatsanwaltschaft annimmt, der Verteidiger habe die beschuldigte…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2021 | S. 828-829 The following page is 828
Art. 87 Abs. 3 und 4, Art. 355 Abs. 2 StPO. Die Vorladung zur Einvernahme hat ordnungsgemäss zu erfolgen. Es genügt nicht, dass die Staatsanwaltschaft annimmt, der Verteidiger habe die beschuldigte…
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