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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2021 | S. 793-793 The following page is 793

Vernehmlassung der VPMT nach Annahme des PMT eröffnet

Mit Abstimmung vom 13. Juni 2021 wurde das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus sollen bereits zwei Bestimmungen des PMT-Gesetzes auf den 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt werden. Da die beiden Bestimmungen keine Konkretisierung auf Verordnungsstufe benötigen, könnte ein Inkrafttreten bereits im Oktober möglich sein. Bei den beiden Bestimmungen handelt es sich einerseits um den künftigen Abschluss von Polizeikooperationsabkommen, welche der Bundesrat in eigener Kompetenz genehmigen und an­passen kann, und andererseits um verdeckte Fahndungen im Internet und in elektronischen Medien durch das fedpol, sodass kriminelle und ter­roristische Netzwerke frühzeitig erkannt werden können.

Ziel des PTM-Gesetzes ist, dass die Polizei durch präventiv-polizeiliche Massnahmen möglichst frühzeitig eine terroristische Gefahr ausgehend von Personen wahrnehmen und dagegen vorgehen kann. Gegen diese Personen kann u.a. eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Ausreiseverbot oder Hausarrest verfügt werden.

Da die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen verfügen müssen, um die Massnahmen umzusetzen, ist eine PMT-Verordnung (VPMT) erforderlich. In dieser sind inbesondere die neuen Zugriffsrechte auf verschiedene Informationssysteme, wie beispielsweise das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) oder das Automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL), zu regeln.

Die VPMT wurde am 23. Juni 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 14. Oktober 2021.