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From the magazine SJZ-RSJ 15/2021 | S. 737-737 The following page is 737

«Ehe für alle»-Abstimmung zur Beseitigung der Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Die Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ist in der Schweiz nicht möglich. Demgegenüber können sich zwei Frauen oder zwei Männer als Partnerschaft eintragen lassen. Es verbleiben jedoch rechtliche Unterschiede. Eine vom Nationalrat angenommene parlamentarische Initiative will diese beseitigen. So sollen nun auch Eheschliessungen zwischen gleichge­schlechtlichen Part­nern möglich sein. Ihnen soll einerseits die freie Gestaltung ihres Privat- und Fami­lienlebens ermöglicht wer­den. Andererseits soll die rechtliche Gleichbe­handlung bei der erleichterten Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin erreicht werden. Mit der zivilen Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren können diese beispielsweise gemeinsam ein Kind adoptieren. Weiter wäre einem Frauenehepaar auch möglich, die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz wahrzunehmen. Für bestehende ein­getragene Partnerschaften entstünde bei Annahme der Vorlage die Möglichkeit zur Umwandlung in eine Ehe. Eine Neubegründung einer eingetragenen Partnerschaft wäre hingegen nicht mehr möglich.

Die Abstimmung findet am 26. September 2021 statt. Bundesrat und Parlament empfehlen, mit «Ja» abzustimmen.