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From the magazine SJZ-RSJ 14/2021 | S. 719-728 The following page is 719

Technische Probleme bei der virtuellen Generalversammlung (Art. 701f revOR) – Teil 1

Die «grosse» Aktienrechtsrevision verfolgt u.a. das Ziel, das Aktienrecht an die Digitali­sierung anzupassen. Neu soll die Generalversam­mlung auch virtuell durchgeführt werden können. Dabei stellen sich neue Herausforderungen und Probleme. Was passiert z.B., wenn ein Aktionär aufgrund einer Netzwerküberlastung nicht abstimmen kann oder sein Mikrofon nicht funktioniert? Der neue Art. 701f revOR bestimmt, dass die GV zu wiederholen ist, wenn sie wegen technischer Probleme nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann. Im ersten Teil werden die Voraussetzungen von Art. 701f revOR geprüft. Der zweite Teil befasst sich mit der Beweislast, den Rechtsfolgen und vorsorglichen Massnahmen.

La révision «majeure» du droit de la société anonyme vise, entre autres buts, à adapter le droit des sociétés à la numérisation. Il sera désormais possible de tenir l’assemblée générale virtuellement. Cela crée toutefois des défis et des problèmes nouveaux. Que se passe-t-il, par exemple, si un…

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