Bundesstrafgericht, Beschluss BB.2021.16 vom
Art. 204 Abs. 1 StPO. Das freie Geleit kann jeder vorzuladenden Person, die sich im Ausland befindet, gleichermassen gewährt werden, auch der beschuldigten Person.
Art. 204 al. 1 CPP. Toute personne…
From the magazine SJZ-RSJ 13/2021 | S. 657-658 The following page is 657
Art. 204 Abs. 1 StPO. Das freie Geleit kann jeder vorzuladenden Person, die sich im Ausland befindet, gleichermassen gewährt werden, auch der beschuldigten Person.
Art. 204 al. 1 CPP. Toute personne…
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