Bundesgericht, Urteil 1C_172/2020 vom
Art. 36, Art. 50 Abs. 1 BV. Beim Entscheid, ob eine rechtswidrige Baute beseitigt werden muss, hat die Rechtsmittelbehörde den Beurteilungsspielraum der Gemeinde punkto gestalterischer Einordnung zu…
From the magazine SJZ-RSJ 13/2021 | S. 654-655 The following page is 654
Art. 36, Art. 50 Abs. 1 BV. Beim Entscheid, ob eine rechtswidrige Baute beseitigt werden muss, hat die Rechtsmittelbehörde den Beurteilungsspielraum der Gemeinde punkto gestalterischer Einordnung zu…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.