Bundesgericht, Urteil 4A_55/2021 vom
Art. 132 Abs. 2 ZPO. Das Gericht beurteilt aufgrund der gesamten Umstände, ob eine Eingabe weitschweifig oder unverständlich ist, und nicht gestützt auf eine linguistische Textanalyse.
From the magazine SJZ-RSJ 12/2021 | S. 603-605 The following page is 603
Art. 132 Abs. 2 ZPO. Das Gericht beurteilt aufgrund der gesamten Umstände, ob eine Eingabe weitschweifig oder unverständlich ist, und nicht gestützt auf eine linguistische Textanalyse.
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