Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 9/2021 | S. 456-456 The following page is 456

Transparency-Studie ortet Defizite im Unternehmensstrafrecht*

Eine neue Untersuchung der Nichtregierungsorganisation bemängelt die bescheidene Urteilsbilanz des Art. 102 StGB über die Verantwortlichkeit des Unternehmens.

Une nouvelle analyse d’une organisation non gouvernementale critique le bilan modeste des jugements rendus sur la base de l’art. 102 CP relatif à la responsabilité des entreprises. (P.P.)

Seit 2003 ist Art. 102 des Strafgesetzbuchs (StGB) über die Verantwortlichkeit der Unternehmen in Kraft. Demnach kann ein Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Verbrechen oder Vergehen wegen mangelnder Organisation des Unternehmens keiner natürlichen Person zugeordnet werden kann. Im Fall von schweren Wirtschaftsdelikten (organisierte Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung) haftet das Unternehmen unabhängig von der Strafbarkeit einer natürlichen Person, wenn es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren dagegen unternommen hat.

Gemäss einer neuen Studie der Schweizer…

[…]