Bundesgericht, Urteil 1C_295/2020 vom
Art. 5 Abs. 3, Art. 34 BV. Wer an einer Gemeindeversammlung teilnimmt, muss Verfahrensmängel soweit zumutbar unverzüglich vor Ort rügen. Bei grossen Versammlungen empfiehlt es sich, die Teilnehmer zu…
From the magazine SJZ-RSJ 9/2021 | S. 448-450 The following page is 448
Art. 5 Abs. 3, Art. 34 BV. Wer an einer Gemeindeversammlung teilnimmt, muss Verfahrensmängel soweit zumutbar unverzüglich vor Ort rügen. Bei grossen Versammlungen empfiehlt es sich, die Teilnehmer zu…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.