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From the magazine SJZ-RSJ 7/2021 | S. 326-326 The following page is 326

Gleichstellungsgesetz: Bundesgericht heisst jede vierte Beschwerde gut

In 27 Prozent der Fälle wurden Beschwerden auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes vor Bundesgericht gutgeheissen. Das zeigt eine Studie, die im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann die 81 Urteile analysiert, die das Bundesgericht im Zeitraum zwischen 2004 und 2019 gestützt auf das Gleichstellungsgesetz gefällt hat.

Zwei Drittel der Fälle betreffen Beschwerden wegen Lohndiskriminierung. Diese sind in 40 Prozent der Fälle erfolgreich. Beschwerden wegen sexueller Belästigung werden in 29 Prozent der Fälle gutgeheissen. Bei diskriminierenden Kündigungen heisst das Bundesgericht 7 Prozent der Beschwerden gut. Dies bedeutet jedoch nicht immer, dass die arbeitnehmende Partei ihren Fall schliesslich auch gewinnt. Das Bundesgericht weist die Fälle nämlich häufig zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Mehr als die Hälfte aller Fälle stammen aus dem Gesundheits- oder Bildungswesen. Der Bericht empfiehlt unter anderem, den Arbeitnehmenden den Zugang zur Justiz bei Diskriminierungen im Erwerbsleben zu erleichtern.