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From the magazine SJZ-RSJ 7/2021 | S. 325-325 The following page is 325

25 Jahre Rassismusstrafnorm unter der Lupe

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat eine Analyse der Rechtsprechung zu Art. 261bis StGB publiziert, die einen Überblick über die Gerichtspraxis im Bereich Rassismus und Rassendiskriminierung bietet. Die Juristin Vera Leimgruber analysiert darin sämtliche Urteile und Strafentscheide der verschiedenen Rechtsinstanzen vom Inkrafttreten der Rassismusstrafnorm am 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 2019.

Sie kommt zum Schluss, dass diese die Meinungsäusserungsfreiheit nicht übermässig einschränke. Im Weiteren attestiert die EKR-Studie der Rechtsprechung Anpassungsfähigkeit bei rassistischen Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien, wo Hassreden signifikant zugenommen haben. Zu klären blieben die Fragen der Verantwortung der Internetprovider, des Umgangs mit gelöschten Nachrichten und «Likes» zu gewissen Nachrichten sowie die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Verfolgung der Autorschaft von im Ausland verfassten Einträgen, die von der Schweiz aus zugänglich sind. Auch bei der Strafbarkeit von rassistischen Symbolen ortet die EKR-Analyse Handlungsbedarf.