Bundesgericht, Urteil 6B_1030/2020 vom
Art. 148a Abs. 2 StGB. Abgesehen von Fällen mit geringem Deliktsbetrag ist ein leichter Fall vor allem dann gegeben, wenn das Verhalten des Täters nur eine geringe kriminelle Energie offenbart oder…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2021 | S. 302-303 The following page is 302
Art. 148a Abs. 2 StGB. Abgesehen von Fällen mit geringem Deliktsbetrag ist ein leichter Fall vor allem dann gegeben, wenn das Verhalten des Täters nur eine geringe kriminelle Energie offenbart oder…
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