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From the magazine SJZ-RSJ 5/2021 | S. 253-253 The following page is 253

Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht

Im Nationalrat wurde eine breit abgestützte parlamentarische Initiative lanciert, um die Gesetzgebung an die Antifolterkonvention der UNO anzupassen. Der Bundesrat war bisher skeptisch.

Une initiative parlementaire largement soutenue a été lancée au Conseil national pour adapter la législation à la Convention des Nations Unies contre la torture. Jusqu'à présent, le Conseil fédéral était sceptique. (P.P.)

Die Schweiz ist seit 1987 Vertragsstaat der Antifolterkonvention der UNO, trotzdem ist Folter nur im Kontext von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen explizit verboten. Andere Bestimmungen des Strafrechts werden zwar als Folterverbot ausgelegt, sind jedoch ungenügend: So begründet der grünliberale Aargauer Nationalrat Beat Flach eine parlamentarische Initiative, in welcher er fordert, Folter als eigenen Straftatbestand ins Schweizer Strafrecht einzuführen.

Immer wieder haben verschiedene Organisationen und Institutionen wie die UNO, NGOs und andere…

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