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From the magazine SJZ-RSJ 5/2021 | S. 224-231 The following page is 224

Entwicklungen im schweizerischen internationalen Privatrecht | Le point sur le droit international privé

Berichtszeitraum November 2019 bis November 2020

I. Neue Gesetze, Staatsverträge und Gesetzesentwürfe­

A. Revision des internationalen Erbrechts

Hauptziel der Revisionsvorlage ist die teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der EuErbVO.1 Obgleich sich die EU mit der seit dem 17. August 2015 anwendbaren EuErbVO dem schweizerischen IPRG2 in einigen Punkten angenähert hat, ergeben sich im Hinblick auf verschiedene Einzelfragen Ungereimtheiten im Zusammenspiel beider Rechtsakte. So sind etwa aufgrund der weiten subsidiären Zuständigkeit des Art. 10 Abs. 1 EuErbVO Zuständigkeitskonflikte möglich. Darüber hinaus können Konflikte daraus resultieren, dass die Schweiz die Zuständigkeit beansprucht, wenn ein Schweizer Bürger mit letztem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat seinen weltweiten Nachlass oder sein in der Schweiz gelegenes Vermögen gemäss Art. 87 Abs. 2 IPRG der schweizerischen Zuständigkeit oder dem schweizerischen Recht unterstellt hat.

Die am 13. März 2020 vorgelegte Botschaft3 schlägt bei…

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