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From the magazine SJZ-RSJ 4/2021 | S. 199-199 The following page is 199

Tiefere Pflichtteile im neuen Erbrecht

Die Erblasser können künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Das Schweizer Parlament hat das fast hundertjährige Erbrecht modernisiert.

À l’avenir, un de cujus pourra disposer librement d’une plus grande part de son héritage. Le Parlement suisse a en effet modernisé un droit des successions presque centenaire. (P.P.)

In der Wintersession 2020 hat das Parlament seine Beratungen zum neuen Erbrecht nach knapp zwei Jahren abgeschlossen. Das Ziel der Reform ist, den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung zu tragen. Patchworkfamilien mit Kindern des Partners oder der Partnerin, rechtlich nicht definierte Partnerschaften oder Zweit- und Drittehen sind weit verbreitet. Die Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs soll die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit verkleinern.

Am Konzept der Pflichtteile wird nicht gerüttelt: Wer ein Vermögen hinterlässt, kann auch in Zukunft nur mit Einschränkungen bestimmen, wer welchen Anteil daran erhält. Der…

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