Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-668/2020 vom
Art. 2 ZGB. Läuft gegen einen Arbeitnehmer ein Strafverfahren, so ist er gegenüber dem Arbeitgeber tendenziell dann zur Offenbarung verpflichtet, wenn es sich um ein arbeitsplatzbezogenes Delikt…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2021 | S. 147-149 The following page is 147
Art. 2 ZGB. Läuft gegen einen Arbeitnehmer ein Strafverfahren, so ist er gegenüber dem Arbeitgeber tendenziell dann zur Offenbarung verpflichtet, wenn es sich um ein arbeitsplatzbezogenes Delikt…
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