Urteil 1B_376/2020 vom
Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Das Gericht darf vor Ablauf von zehn Tagen im Allgemeinen nicht davon ausgehen, dass eine Partei auf ihr Replikrecht zu einer bei Gericht eingereichten…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2020 | S. 795-796 The following page is 795
Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Das Gericht darf vor Ablauf von zehn Tagen im Allgemeinen nicht davon ausgehen, dass eine Partei auf ihr Replikrecht zu einer bei Gericht eingereichten…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.