Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 24/2020 | S. 793-795 The following page is 793

Urteil 1C_555/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 34 Abs. 1 BV. Steht für eine Stimmrechtsbeschwerde gegen einen amtlich publizierten Beschluss nur eine sehr kurze Frist zur Verfügung, muss die amtliche Publikation besonders aussagekräftig sein…

[…]