Urteil 9C_209/2020 vom
Art. 49bis AHVV. Ein Hochschulpraktikum, das für die Zulassung zu einem Studiengang von Nutzen, aber nicht notwendig ist, ist keine Ausbildung im Sinne der AHV-Verordnung und berechtigt nicht zu einer…
From the magazine SJZ-RSJ 22/2020 | S. 745-746 The following page is 745
Art. 49bis AHVV. Ein Hochschulpraktikum, das für die Zulassung zu einem Studiengang von Nutzen, aber nicht notwendig ist, ist keine Ausbildung im Sinne der AHV-Verordnung und berechtigt nicht zu einer…
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