Urteil 4A_182/2020 vom
Art. 54 ZPO, Art. 228 ff. ZPO. Die Zivilprozessordnung lässt es nicht zu, die Hauptverhandlung per Videokonferenz gegen den Willen einer Partei durchzuführen. Im konkreten Fall lässt sich der…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2020 | S. 652-653 The following page is 652
Art. 54 ZPO, Art. 228 ff. ZPO. Die Zivilprozessordnung lässt es nicht zu, die Hauptverhandlung per Videokonferenz gegen den Willen einer Partei durchzuführen. Im konkreten Fall lässt sich der…
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