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From the magazine SJZ-RSJ 19/2020 | S. 649-651 The following page is 649

Entwicklungen im Datenschutzrecht / Le point sur le droit de la protection des données

Berichtszeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

I. Gesetzgebung

Am 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Botschaft1 zur Genehmigung des Protokolls vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dieses modernisierte Übereinkommen2 – kurz «Konvention 108+» – beinhaltet einen datenschutzrechtlichen «Minimalstandard», der sowohl in der Bundesgesetzgebung als auch in den kantonalen Datenschutzgesetzgebungen umzusetzen ist. Die Unterzeichnung der Konvention ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung des schweizerischen Datenschutzrechts durch die EU-Kommission als «gleichwertig».

Die Beratungen des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) konnten noch nicht abgeschlossen werden. Es bestehen einige wenige Differenzen, insbesondere in Bezug auf die Begrifflichkeiten, deren Auswirkungen auf die tatsächlichen Datenbearbeitungen unterschiedlich beurteilt werden. Auch der von der EU-Kommission per Ende Juni 2020 in Aussicht…

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