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From the magazine SJZ-RSJ 19/2020 | S. 631-638 The following page is 631

Zum Verhältnis zwischen der Gemeinde­autonomie und dem inter­kantonalen Recht

Veranschaulicht anhand der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003

Das Verhältnis zwischen der Gemeindeautonomie und dem interkantonalen Recht ist dadurch geprägt, dass das interkantonale Recht den Umfang der Gemeindeautonomie mitbestimmt. Zu diesem Schluss kommt der folgende Beitrag im Nachgang zu einem Bundesgerichtsurteil, dem zufolge der Stadt St. Gallen als politischer Gemeinde keine Autonomie bei der Festlegung des von den anderen Gemeinden des Kantons St. Gallen zu entrichtenden Beitrags an das Schulgeld ihrer Talentschule zukommt. Da sich das Bundesgericht nicht weiter zum interkantonalen Verhältnis äusserte und deshalb weitestgehend offenblieb, wie sich die Gemeindeautonomie zur interkantonalen Hochbegabten-Vereinbarung verhält, lohnt sich ein genauerer Blick auf diese Frage.

La relation entre l’autonomie communale et le droit intercantonal est caractérisée par le fait que ce dernier décide en partie de l’ampleur de l’autonomie communale. C’est la conclusion à laquelle aboutit la présente contribution. Elle fait suite à un arrêt du…

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