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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2020 | S. 555-568 The following page is 555

Die Online-Gründung der Aktiengesellschaft

Das Gesellschaftsrecht wird zunehmend digitalisiert. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist allerdings nach Art. 620 ff. OR de lege lata nicht vollständig online möglich. Derzeit ist es immer noch notwendig, dass der Gründer einer Aktiengesellschaft bei Amtsstellen oder Notaren erscheinen muss, obschon die Technologie die Identifikation auf anderen Wegen ermöglicht. Die Mitwirkung von Notaren und die öffentliche Beurkundung in Papierform werden zum Teil als Anachronismus empfunden, da die Daten letztlich digital gespeichert und selten die Papierausfertigungen der entsprechenden Urkunden verwendet werden. Der vorliegende Aufsatz diskutiert die Online-Gründung der Aktiengesellschaft, weist auf grundlegende Probleme hin und unterbreitet Lösungsvorschläge.

Le droit des sociétés est de plus en plus numérique. Pourtant, selon les art. 620 ss CO, il n’est pas possible de fonder une société anonyme entièrement en ligne. À l’heure actuelle, il est encore nécessaire pour le fondateur d…

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