Urteil 6B_967/2019 vom
Art. 168 Abs. 1 lit. a StPO. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht dem Liebespartner des Beschuldigten nur dann zu, wenn es sich um eine umfassende Lebensgemeinschaft mit Ausschliesslichkeitscharakter…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2020 | S. 544-545 The following page is 544
Art. 168 Abs. 1 lit. a StPO. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht dem Liebespartner des Beschuldigten nur dann zu, wenn es sich um eine umfassende Lebensgemeinschaft mit Ausschliesslichkeitscharakter…
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