Urteil 9C_522/2019 vom
Art. 21 Abs. 1 IVG. Die Führung des eigenen Haushalts stellt grundsätzlich einen Aufgabenbereich im Sinne des Hilfsmittelrechts dar.
Art. 21 al. 1 LAI. La tenue de son propre ménage constitue un…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2020 | S. 68-69 The following page is 68
Art. 21 Abs. 1 IVG. Die Führung des eigenen Haushalts stellt grundsätzlich einen Aufgabenbereich im Sinne des Hilfsmittelrechts dar.
Art. 21 al. 1 LAI. La tenue de son propre ménage constitue un…
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