Urteil 6B_1095/2019 vom
Art. 100 Abs. 2 StPO. Strafverfahrensakten müssen transparent erfasst und paginiert sein, sodass sie sich unmittelbar erschliessen.
Art. 100 al. 2 CPP. Les dossiers de procédures pénales doivent être…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2020 | S. 34-36 The following page is 34
Art. 100 Abs. 2 StPO. Strafverfahrensakten müssen transparent erfasst und paginiert sein, sodass sie sich unmittelbar erschliessen.
Art. 100 al. 2 CPP. Les dossiers de procédures pénales doivent être…
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