Urteil 2C_15/2019 vom
Art. 31 Abs. 3 lit a i.V.m. Art. 8 Abs. 2 lit. c WG. Die Einziehung einer Waffe setzt die überwiegende Wahrscheinlichkeit voraus, dass eine Waffe in einer gefährlichen Art gegen Dritte verwendet wird…
From the magazine SJZ-RSJ 21/2019 | S. 660-661 The following page is 660
Art. 31 Abs. 3 lit a i.V.m. Art. 8 Abs. 2 lit. c WG. Die Einziehung einer Waffe setzt die überwiegende Wahrscheinlichkeit voraus, dass eine Waffe in einer gefährlichen Art gegen Dritte verwendet wird…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.