Vertragsstreitigkeiten: Grundsätze der Streiterledigung
Der Begriff der Vertragsstreitigkeit wird hier in einem weiten Sinne verstanden. Gemeint ist damit nicht nur eine Streitigkeit über den Vertragsinhalt, sondern überhaupt jede Streitigkeit zwischen Vertragsparteien, soweit sie den Vertragsgegenstand betrifft. Nach welchen Grundsätzen so verstandene Vertragsstreitigkeiten zu entscheiden sind, ist teilweise umstritten, freilich mehr in theoretischer denn praktischer Hinsicht. Vorbehältlich zwingenden Rechts ist für die Entscheidung von Vertragsstreitigkeiten primär der übereinstimmende Parteiwille heranzuziehen. Dabei steht ein in ergänzender Vertragsauslegung ermittelter hypothetischer Konsens einem durch Auslegung ermittelten realen Konsens gleich. Erst wenn sich kein übereinstimmender Parteiwille feststellen lässt, ist auf das dispositive Recht zurückzugreifen.
Le terme de «litige contractuel» doit être compris ici dans un sens large. Ne sont donc pas uniquement concernés les litiges portant sur le contenu d’un contrat,…