Urteil 6B_805/2018 vom
Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 363 StPO. Das Gericht darf eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren auch bei nachträglichen Verfahren anordnen; das Schlechterstellungsverbot steht dem nicht…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2019 | S. 595-596 The following page is 595
Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 363 StPO. Das Gericht darf eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren auch bei nachträglichen Verfahren anordnen; das Schlechterstellungsverbot steht dem nicht…
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