Urteil 6B_409/2018 vom
Art. 82 Abs. 4 StPO; Art. 398 ff. StPO. Das Berufungsgericht darf auf die Erwägungen der Erstinstanz verweisen, muss aber sämtliche angefochtenen Anklagevorwürfe umfassend beurteilen. Eine…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 544-545 The following page is 544
Art. 82 Abs. 4 StPO; Art. 398 ff. StPO. Das Berufungsgericht darf auf die Erwägungen der Erstinstanz verweisen, muss aber sämtliche angefochtenen Anklagevorwürfe umfassend beurteilen. Eine…
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