Urteil 6B_170/2019 vom
Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO; Art. 9 BV. Wird die Privatklägereigenschaft ohne Anhörung der verletzten Person verneint, obschon diese Eingaben gemacht hat, die als Willenserklärung zu einer Privatklage…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2019 | S. 484-485 The following page is 484
Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO; Art. 9 BV. Wird die Privatklägereigenschaft ohne Anhörung der verletzten Person verneint, obschon diese Eingaben gemacht hat, die als Willenserklärung zu einer Privatklage…
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