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From the magazine SJZ-RSJ 14/2019 | S. 456-457 The following page is 456

Urteil 9C_152/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 61 lit. b ATSG. Reicht ein Anwalt vorsorglich eine unbegründete Beschwerde ein, weil er die angeforderten Akten noch nicht erhalten hat, liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten vor. Das…

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