Urteil 4A_25/2019 vom
Art. 2 ZGB. Wer eine Kündigung mit dem Einwand anficht, die handelnde Person verfüge über keine Vollmacht, gleichzeitig aber um deren Vertretungsmacht weiss, handelt rechtsmissbräuchlich.
From the magazine SJZ-RSJ 14/2019 | S. 455-456 The following page is 455
Art. 2 ZGB. Wer eine Kündigung mit dem Einwand anficht, die handelnde Person verfüge über keine Vollmacht, gleichzeitig aber um deren Vertretungsmacht weiss, handelt rechtsmissbräuchlich.
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