Urteil 1B_542/2018 vom
Art. 58 Abs. 1 StPO. Ein Polizist, der als Privatperson Anzeige erstattet und die polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten anschliessend selber durchführt, hat keinen derartigen Ausstandsgrund…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2019 | S. 454-455 The following page is 454
Art. 58 Abs. 1 StPO. Ein Polizist, der als Privatperson Anzeige erstattet und die polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten anschliessend selber durchführt, hat keinen derartigen Ausstandsgrund…
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