Urteil 2C_127/2018 vom
Art. 110 BGG. Das kantonale Gericht hat bei der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs keine generelle Zurückhaltung auszuüben, sondern muss prüfen, inwieweit das Gesetz der Verwaltung einen…
From the magazine SJZ-RSJ 13/2019 | S. 424-425 The following page is 424
Art. 110 BGG. Das kantonale Gericht hat bei der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs keine generelle Zurückhaltung auszuüben, sondern muss prüfen, inwieweit das Gesetz der Verwaltung einen…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.