Urteil 8C_695/2018 vom
Art. 9 UVG. Erkrankt ein Mitarbeiter eines Kernkraftwerks an Krebs, so gilt dies als Berufskrankheit, sofern die Erkrankung zu mehr als 50 Prozent durch die schädigende Arbeit verursacht worden ist…
From the magazine SJZ-RSJ 10/2019 | S. 323-324 The following page is 323
Art. 9 UVG. Erkrankt ein Mitarbeiter eines Kernkraftwerks an Krebs, so gilt dies als Berufskrankheit, sofern die Erkrankung zu mehr als 50 Prozent durch die schädigende Arbeit verursacht worden ist…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.