Urteil 6B_1330/2017 vom
Art. 405 Abs. 1 StPO. Das Gericht darf sich an der mündlichen Berufungsverhandlung nicht auf die Parteivorträge beschränken, sondern muss den Beschuldigten eingehend zur Person, zur Anklage und zum…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2019 | S. 157-158 The following page is 157
Art. 405 Abs. 1 StPO. Das Gericht darf sich an der mündlichen Berufungsverhandlung nicht auf die Parteivorträge beschränken, sondern muss den Beschuldigten eingehend zur Person, zur Anklage und zum…
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